
„NEUE“ Europäische Richtlinie
für Bergungsdruckgefäße
Richtlinie ATR 1 / 10 - EN 14208
von November 2011RL 2010 / 35 / EU
Die abgebildeten Behälter besitzen eine Baumusterzulassung
- vom 1. Juni 2012
Zulassungs-Nr. 01 202 322B – 120022T
GMT Bergungsdruckgefäße 30
/ 3.000
Prüfdruck 30 bar / Inhalt 3.000 Liter
für Flaschen und Fässer bis 1.000 Liter
Zulassungs-Nr. 01 202 322B – 120069T
GMT Bergungsdruckgefäße 135/ 58
Prüfdruck 135 bar / Inhalt 58 Liter
Weitere Größen auf Anfrage

Ausführung:
Edelstahl
1.4571 / 1.4462 ; durch die hohe Beständigkeit
wird
eine große Bandbreite der zu transportierenden Stoffe abgedeckt
.
Gemäß Baumusterzulassung sind lediglich 6 Gase aus
der ADR-Gase-
Liste ( 4.14.1P200 Tabelle 1- 2 u. 3 )
ausgenommen; 199 Gase inklusiv Ihrer Gasgemische sind somit zugelassen.
Beschreibung:
Bergungsdruckgefäß gemäß ATR D 1/10 „Anerkanntes
Technisches Regelwerk für Bau, Ausrüstung, Prüfung, Zulassung,
Kennzeichnung und Verwendung von Bergungsdruckgefäßen“ z.B.
mit 3220 L Fassungsvermögen und 30 bar Prüfdruck zur Bergung von
Druckgasflaschen und Druckfässern bis zu 1000L Volumen.
Zur besseren Aufnahme des Bergegutes ist bei diesem Typ ein Schlitten montiert,
der sich zur Beladung heraus ziehen lässt.
Alle Typen verfügen über vier Anschlüsse und bieten damit
eine hohe Flexibilität zur Montage von Messinstrumenten, Entnahme-
bzw. Spülventilen,
auch mit der Möglichkeit die Medien flüssig bzw. gasförmig
zu entnehmen. Weiterhin ist rückseitig eine Durchführung
für eine Aufschlagvorrichtung vorgesehen, durch die es möglich ist, Druckgasbehälter,
deren Ventile nicht mehr gängig sind, in dem Bergungsdruckgefäß sicher
zu öffnen und den Stoff über die Entnahmestellen einer Entsorgung
zuzuführen.
|